Gründung und Anerkennung

Die Friedensstiftung Dr. Heinz Umpfenbach und Wolfgang Hübner ist eine deutsche gemeinnützige Stiftung mit Rechtsfähigkeit und Sitz in Berlin.

Rechtliche Anerkennung

Gemäß der Bescheinigung der Berliner Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz unterliegt die Stiftung dem bürgerlichen Recht und dem Berliner Stiftungsgesetz vom 27. Juni 2024.

Aufsicht und Vertretung

Die Stiftung unterliegt der staatlichen Aufsicht des Landes Berlin. Ihr institutionelles Organ ist der Stiftungsrat, der sie gerichtlich und außergerichtlich vertritt.

Nach Maßgabe der Satzung handelt der Stiftungsrat durch seinen Vorsitz oder die Person, die den stellvertretenden Vorsitz ausübt.

Die Informationen auf dieser Seite wurden auf Grundlage der verfügbaren institutionellen Bescheinigung erstellt und werden ergänzt, sobald weitere offizielle Dokumente vorliegen.